Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag der DQuadrat Living GmbH

§1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die die DQuadrat Living GmbH im Rahmen und unter den Markennamen „HARBR. hotel &boardinghouse“ (im Folgenden „DQuadrat“, „HARBR“ oder „das Hotel“) gegenüber dem Gast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden „Kunde") erbringt. Die Leistungen bestehen insbesondere in der mietweisen Nutzungsüberlassung von Apartments bzw. Hotelzimmern zur Beherbergung, dem Verkauf von Speisen und Getränken (F&B), sowie allen damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der DQuadrat. Die DQuadrat ist berechtigt, ihre Leistungen durch Dritte erfüllen zu lassen. Der Begriff Hotelaufnahmevertrag umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

2. Die DQuadrat ist Eigentümerin der Markenrechte und betreibt die Beherbergungsstätten unter den geschützten Markennamen „HARBR. hotel“,„HARBR. boardinghouse“ und „HARBR. hotel & boardinghouse.

3. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DQuadrat. Diese AGB beziehen sich auch auf andere Vertragsarten wie z.B. Kontingentverträge, die mit der DQuadrat abgeschlossen werden. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt DQuadrat nicht an, es sei denn, DQuadrat hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit ausdrücklich widersprochen.

§2 Vertragsabschluss

1. Vertragsparteien sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Anfrage / des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform (E-Mail, Fax) zu bestätigen oder schlüssig, durch Leistungserbringung, anzunehmen. Schließt der Kunde mit dem Hotel einen sogenannten Kontingentvertrag ab, haftet der Kunde für sämtliche Schäden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht. Ein Kontingentvertrag regelt, soweit er diesen AGB widerspricht, vorrangig die Geschäftsbeziehung und ergänzt im Übrigen diese AGB.

2. Wurde die Reservierung durch Dritte vorgenommen, haften diese der DQuadrat gegenüber, zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.

3. Eine Zimmerbuchung ist unabhängig vom Weg der Buchung. Diese kann persönlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail, schriftlich, über „harbr.de“, über dritte Mittler (z.B. sog. Online Portale „OTA“) oder auf anderem Wege erfolgen. Das Hotel untergliedert in folgende Buchungstypen:

a. eine Einzelbuchung liegt vor, wenn durch einen Vertragspartner im Wege eines oder mehrere Buchungsvorgänge weniger als zehn Zimmer in einem Hotelbetrieb, die im zeitlichen und/oder sachlichen Zusammenhang liegen, gebucht werden.

b. eine Gruppenbuchung liegt vor, wenn durch einen Vertragspartner im Wege eines oder mehrere Buchungsvorgänge mehr als zehn Zimmer in einem Hotelbetrieb, die im zeitlichen und/oder sachlichen Zusammenhang liegen, gebucht werden.

c. eine Kurzzeitbuchung liegt vor, wenn durch einen Vertragspartner weniger als 9 aufeinanderfolgende Tage Aufenthalt in einem Betrieb gebucht werden.

d. eine Langzeitbuchung liegt vor, wenn durch einen Vertragspartner mehr als 10 aufeinanderfolgende Tage Aufenthalt in einem Betrieb gebucht werden.

§3 Zimmernutzung, Zimmerübergabe, Abreise

1. Die Zurverfügungstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken.

2. Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer und Räume durch Dritte sowie die Nutzung der Zimmer zu anderen als Beherbergungszwecken ist ausgeschlossen, es sei denn, die DQuadrat hat dies ausdrücklich in Textform gestattet. § 540 Abs.1 S.2 BGB wird ausgeschlossen, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Der Kunde haftet der DQuadrat für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen der DQuadrat in Anspruch nehmen, verursacht werden.

4. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde (vorbezahlte oder garantierte Buchung), hat die DQuadrat das Recht, bei Nichterscheinen des Kunden gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr am gleichen Tag anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunden hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann.

5. Die Zimmer müssen am vereinbarten Abreisetag spätestens um 12:00 Uhr (Hotels) und um 11:00 Uhr (Boardinghouse) geräumt sein. Danach kann die DQuadrat über den dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche, vertragsüberschreitende Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50% des Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 % des vollen Logispreises (Listenpreis). Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

6. Langzeitgäste (Buchungen mit mindestens 10 aufeinanderfolgende Übernachtungen) sind gehalten, mit der Hoteldirektion der DQuadrat zusammen eine Zimmerabnahme und -übergabe ein bis zwei Tage vor ihrer vereinbarten Abreise durchzuführen. Andernfalls gelten die Feststellungen der DQuadrat über den Zustand des Zimmers am Tage der Abreise als verbindlich.

§4 Bereitstellung der Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung und Abtretung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Nutzung bestimmter Zimmer, es sei denn, dieses wurde ausdrücklich vereinbart.

3. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

4. Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Ratenstruktur der DQuadrat. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. In den Preisen sind öffentliche Abgaben wie z.B. Kurtaxen, Kulturförderabgaben (sog. „Bettensteuer") u.ä. nicht enthalten. Die genannten Abgaben hat der Kunde zusätzlich zu tragen. Die jeweiligen Beträge werden ihm gesondert in Rechnung gestellt.

Sollte sich der auf die vertraglichen Leistungen jeweils anzuwendende Umsatzsteuersatz nach Vertragsabschluss erhöhen oder reduzieren, so werden die Preise entsprechend angepasst. Eine Erhöhung des Umsatzsteuerbetrages bei Verträgen mit Verbrauchern kommt nur dann in Betracht, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung vier Monate überschreitet.

5. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung nach den vertraglichen Bedingungen vier Monate und erhöht sich der von DQuadrat allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann DQuadrat den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben.

Nachträgliche Änderungen der Anzahl oder Größe der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels, der Aufenthaltsdauer oder anderer Leistungen, die auf Wunsch des Kunden erfolgen und denen die DQuadrat zugestimmt hat, können zu Veränderungen der Preise führen.

6. Die DQuadrat ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine jeweils angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung z.B. in Form einer Kreditkartengarantie zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag festgehalten werden. Erfolgt eine Vorauszahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist, so kann das Hotel vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.

7. Nutzt der Kunde für die Bezahlung von Leistungen der DQuadrat mit Vorauszahlungspflicht eine Kreditkarte ohne diese körperlich vorzulegen (z.B. bei Buchung über Telefon, Internet o.ä.), ist der Kunde im Verhältnis zur DQuadrat nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber diese Belastung zu widerrufen.

8. Der Zahlungsanspruch der DQuadrat ist sofort nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Werktage nach Versendung als beim Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann. Bei Zahlungsverzug ist DQuadrat berechtigt, Verzugszinsen bei Unternehmen in Höhe von 10 % und bei Verbrauchern in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen.

9. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt die DQuadrat, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 100% der noch ausstehenden Zahlung abhängig zu machen.

10. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von 5,00 € geschuldet. Rechnungen sind grundsätzlich sofort zu zahlen. Die DQuadrat ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden.

11. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Ansprüche und sonstige Rechte des Kunden gegen DQuadrat dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der DQuadrat an einen Dritten abgetreten werden.

§5 Rücktritt des Kunden, Stornierung, Reduzierung, Nichtinanspruchnahme des Hotels (No Show)

1. Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist dementsprechend nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung haben jeweils in Textform zu erfolgen.

2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt. Das Rücktrittsrecht ist in jedem Fall durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Hotel auszuüben. Entscheidend für die Einhaltung der Rücktrittsfrist ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Hotel.

3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt DQuadrat einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält DQuadrat den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. DQuadrat hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die reservierten Zimmer nicht oder nur teilweise anderweitig vermietet, so kann DQuadrat den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren.

Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, folgende Anteile des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises für Übernachtung ohne Frühstück zu zahlen.

Für Kurzzeitbuchungen:

a. bei Rücktritt bis 23:59 h am Tag vor dem Anreisetag: keine (kostenlos)

b. bei Rücktritt ab 00:00 am Anreisetag: 90% des Gesamtübernachtungspreises

Für vorausbezahlte Raten:

Bei rabattierten und / oder vorausbezahlten Raten ist keine Umbuchung oder Stornierung möglich. Eine Erstattung ist der Kosten ist ausgeschlossen.

Für Gruppenbuchungen (ab 10 Zimmern) gelten folgende Stornierungsrichtlinien, sofern im Reservierungsvertrag nichts anderes vereinbart wurde:

a. bis 12 Wochen vor Anreise storniert der Kunde alle Zimmer kostenfrei

b. Bis 8 Wochen vor Anreise storniert der Kunde 75 % der Zimmer kostenfrei

c. bis 4 Wochen vor Anreise storniert der Kunde 50 % der Zimmer kostenfrei

d. bis 7 Tage vor Anreise storniert der Kunde
25 % der Zimmer kostenfrei

e. Bis 24 Stunden vor Anreise storniert der Kunde ein Zimmer kostenfrei           

Für Langzeitbuchungen (ab 9 Nächte) gelten folgende Stornierungsrichtlinien, sofern im Reservierungsvertrag nichts anderes vereinbart wurde:

a. 50% des vertraglich vereinbarten Übernachtungspreises, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 60 und 30 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums DQuadrat zugeht

b. 70% des vertraglich vereinbarten Übernachtungspreises, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 29 und 10 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums DQuadrat zugeht

c. 90% des vertraglich vereinbarten Übernachtungspreises, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 10 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums DQuadrat zugeht.

DQuadrat hat keinen Anspruch, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung bis (einschließlich) 61 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums DQuadrat zugeht.

4. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Der DQuadrat steht es frei, nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen geringer sind, als die vorgenannten Prozentsätze.

§6 Rücktritt, Kündigung durch DQuadrat

1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt verzichtet.

2. DQuadrat ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB) bzw. zur Kündigung des Vertrages (§ 314) berechtigt, wenn

a. der Kunde eine fällige Leistung nicht erbringt

b. die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, oder anderer von DQuadrat nicht zu vertretende Umstände unmöglich ist

c. der Kunde irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht, wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder Aufenthaltszweck sein

d. der Kunde den Namen des Hotels mit werbenden Maßnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gebraucht

e. vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung DQuadrats untervermietet werden

f. DQuadrat begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen DQuadrats, bzw. des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann

g. der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.

3. DQuadrat hat den Rücktritt / die Kündigung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich auszuüben. Eine berechtigte Vertragsbeendigung durch DQuadrat begründet keine Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch DQuadrats auf Ersatz eines ihr entstandenen Schadens und der von ihr getätigten Aufwendungen bleibt vorbehalten.

§7 Haftung der DQuadrat, eingebrachte Gegenstände, Verjährung

1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 5 Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Die Verjährungsverkürzung gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder seiner Erfüllungsgehilfen oder einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen..

3. Das Hotel ist nicht Verwahrer der vom Kunden ins Hotelzimmer eingebrachten Gegenständen, gleich welcher Art. Das Hotel haftet für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Geld, Wertpapiere oder Kostenbarkeiten können im Hotel oder Zimmersafe (wenn vorhanden) aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten von mehr als 800,00 € oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500,00 € einzubringen wünscht, hat der Gast das Hotel darauf hinzuweisen und es bedarf einer besonderen Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

5. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gelten die Bestimmungen gem.  § 7 Nr. 1 dieser AGB entsprechend.

6. Wegaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gilt § 7 Nr. 1 dieser AGB entsprechend. Nachrichten, Post und Warensendung für den Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben.

7. Zurückgelassene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt; aufbewahrt werden die Sachen maximal 6 Monate.

§8 Datenschutz- und austausch

1. Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 BDSG sowie des § 3 TDDSG darüber unterrichtet, dass die DQuadrat seine Bestandsdaten (Name/Adresse/Zeitraum und Dauer des Aufenthalts) in maschinenlesbarer Form und nur für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Die DQuadrat ist zur Offenlegung der Kundendaten berechtigt, sofern dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist (staatliche Behörden). Im Übrigen gelten ergänzend die dem Kunden bei Benennung des Nutzernamens und Passwortes zur Internetnutzung ausgehändigten Nutzerbedingungen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Website.

§9 Einstellbedingungen für Parkgaragen und Hotelparkplätze

1. Mit der Annahme des Parkscheines und/oder mit Einfahren in die Parkgarage oder auf den Hotelparkplatz (im Folgenden: „Parkbereich“) kommt zwischen dem Hotel und dem Mieter ein Mietvertrag über die vom Mieter gewünschte Parkdauer innerhalb der Öffnungszeiten gemäß dieser Einstellbedingungen zustande. Dabei sind weder Bewachung noch Verwahrung Gegenstand dieses Vertrages. Das Hotel übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die vom Mieter eingebrachten Sachen.

2. Der Mieter ist zur Einhaltung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verpflichtet. Insbesondere sind dabei die im Parkbereich angebrachten besonderen Verkehrsregeln und Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Anweisungen des Hotelpersonals, die der Sicherheit dienen oder das Hausrecht betreffen, sind stets unverzüglich Folge zu leisten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der StVO entsprechend.

2.1. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellplätze abgestellt werden. Das Hotel ist berechtigt, fehlerhaft abgestellte Fahrzeuge durch geeignete Maßnahmen auf Kosten des Mieters umzusetzen oder umsetzen zu lassen. Hierfür kann das Hotel eine Pauschale berechnen; der Mieter kann in diesem Fall nachweisen, dass die Kosten nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sind.

2.2. Das Hotel ist ebenfalls berechtigt, das Fahrzeug des Mieters bei Gefahr im Verzug aus dem Parkbereich zu entfernen.

2.3. Jedem Mieter wird empfohlen, sein Fahrzeug nach Verlassen stets sorgfältig zu verschließen sowie keine Wertgegenstände zurückzulassen.

2.4. Die Öffnungszeiten sind den entsprechenden Aushängen zu entnehmen.

3. Im Parkbereich (Parkplatz oder Garage) darf nur im Schritttempo gefahren werden.

3.1 Im Parkbereich sind nicht gestattet:

− das Rauchen und die Verwendung von Feuer

− die Lagerung von Sachen jeglicher Art (insbesondere von Fahrrädern, Reifen usw.),Betriebsstoffen, Betriebsstoffbehältern und feuergefährlichen Gegenständen
− das unnötige Laufenlassen von Motoren
− das Abstellen von Fahrzeugen mit undichtem Tank oder Vergaser

− das Betanken, das Reparieren, das Waschen, die Innenreinigung von Fahrzeugen

− das Ablassen von Kühlwasser, Betriebsstoffen oder Ölen

− das Verteilen von Werbematerial.

3.2 Der Aufenthalt im Parkbereich ist nur zum Zwecke des Einstellens, Be- und Entladens, sowie des Abholens von Fahrzeugen gestattet.

3.3 Der Mieter hat von ihm verursachte Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen.

4. Die Höhe des zu zahlenden Parkentgeltes und die zulässige Parkdauer ergeben sich aus der aushängenden, jeweils gültigen Preisliste.

4.1. Die Höchstparkdauer beträgt einen Monat, sofern nicht im Einzelfall eine Sondervereinbarung getroffen wird.

4.2 Nach Ablauf der Höchstparkdauer ist das Hotel berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters aus dem Parkbereich entfernen zu lassen, sofern zuvor eine schriftliche Benachrichtigung des Mieters und/oder Fahrzeughalters unter Fristsetzung von mindestens zwei Wochen erfolgt und ergebnislos geblieben ist oder der Wert des Fahrzeuges die fällige Miete offensichtlich nicht übersteigt. Dem Hotel steht bis zur Entfernung des Fahrzeuges ein der Preisliste entsprechendes Entgelt zu.

4.3 Bei Verlust des Parkscheines wird mindestens ein Entgelt in Höhe eines Tagessatzes fällig, es sei denn, der Mieter weist eine kürzere oder das Hotel eine längere Parkzeit nach.

4.4 Das Hotel darf die Berechtigung zur Abholung und Benutzung des Fahrzeuges nachprüfen. Der Nachweis wird u.a. durch die Vorlage des Parkscheines geführt; der Mieter kann einen anderen Nachweis erbringen.

4.5 Benutzt der Mieter mit seinem Fahrzeug mehr als einen Stellplatz, ist das Hotel berechtigt, das jeweils volle Parkentgelt für die tatsächlich benutzte Anzahl von Stellplätzen zu erheben.

5. Das Hotel haftet nur für Schäden, die nachweislich von ihm bzw. von seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. 5.1 Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Schäden an seinem Fahrzeug dem Hotel unverzüglich anzuzeigen.

5.2. Das Hotel schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die durch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beschädigung, Vernichtung oder Diebstahl des eingestellten Fahrzeuges oder beweglicher/eingebauter Gegenstände aus dem Fahrzeug oder auf bzw. an dem Fahrzeug befestigter Sachen.

5.3. Ist der Mieter Hotelgast und übernimmt das Hotel auf Wunsch des Mieters das Einparken oder Abholen des Fahrzeuges, so begründet auch dies keinen Verwahrungsvertrag und keine Überwachungspflicht, da es sich hierbei lediglich um eine Gefälligkeit des Hotels gegenüber dem Gast handelt. Schäden, die dabei an anderen Fahrzeugen oder Sachen verursacht werden, sind über die Kfz Haftpflichtversicherung des Mieters/Fahrzeughalters zu regulieren. Das Hotel und der vom Hotel beauftragte Fahrer haften ferner nicht für die unmittelbar am Fahrzeug des Mieters entstandenen Schäden sowie für etwaige finanzielle Nachteile im Zusammenhang mit der Regulierung der Schäden an den anderen Fahrzeugen oder Sachen über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Mieters/Fahrzeughalters (Selbstbehalte, Prämienanhebungen etc.), es sei denn, dass der vom Hotel beauftragte Fahrer den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

6. Der Mieter haftet für durch ihn selbst oder durch seine Erfüllungsgehilfen, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen dem Hotel schuldhaft zugefügte Schäden. Er ist verpflichtet, solche Schäden unaufgefordert vor Verlassen des Parkbereiches dem Hotel zu melden.

6.1 Der Mieter haftet für die Reinigungskosten bei von ihm verursachten Verunreinigungen des Parkbereiches im Sinne von Ziffer 3.2.

7. Dem Hotel steht wegen seiner Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht und gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Mieters zu.

7.1. Das Hotel ist berechtigt, Fahrzeuge oder Anhänger ohne amtliches Kennzeichen zu entfernen und/oder zu verwerten, sofern dies dem Mieter/Fahrzeughalter zuvor angedroht wurde und er der Aufforderung zur Entfernung des Fahrzeuges innerhalb einer vom Hotel gesetzten, angemessenen Frist nicht nachgekommen ist. Einer solchen Androhung und Aufforderung bedarf es nicht, wenn der Mieter/Fahrzeughalter auch nach Ergreifen zumutbarer Maßnahmen nicht ermittelt werden konnte. Der Mieter/Fahrzeughalter hat Anspruch auf den etwaigen Verwertungserlös abzüglich der entstandenen Kosten und des bis zum Zeitpunkt des Entfernens des Fahrzeuges angefallenen Parkentgeltes.
7.2. Unbeschadet der Rechte aus Ziffer 7.1 und Ziffer 7.2 haftet der Mieter dem Hotel für alle entstandenen Kosten

§10 Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Ludwigsburg, als Sitz der DQuadrat. Sofern ein Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der DQuadrat Living GmbH.

3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Ludwigsburg im Juli 2020